Vornamens- und Personenstandsänderung Österreich

Gipfelkreuz Österreich

Eine Namensänderung, die ist lustig, eine Namensänderung die ist schön… oder so ähnlich. Während in Deutschland ein riesen Gerichtsverfahren mit Gutachtern und Gerichtstermin und und und notwendig ist, geht in Österreich wie immer alles etwas leichter und unkomplizierter. Wie genau, erfährst du hier.

Vielen Dank an dieser Stelle an unsere Gastautorin Veronika. Wir hoffen, in Zukunft noch mehr Input von ihr zu bekommen!

Schritt 1: Fachärztliche Stellungnahme

Damit du deinen Vornamen ändern kannst, musst du zunächst deinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Dazu benötigst du eine fachärztliche Stellungnahme. Das heißt, du musst einen Dr. der Psychiatrie finden, der dir eine solche schreibt. Bei mir war das nicht besonders aufwändig: ich habe ihn gegenüber meiner Therapeutin von der Schweigepflicht entbunden und damit wurden weniger Termine fällig. Die hat übrigens alle die Krankenkasse bezahlt. Allerdings wäre Österreich nicht Österreich, wenn wir nicht alles föderalisieren würden: das gesamte Verfahren fußt auf §41PStG, und wird dann durch eine Verordnung des Innenministeriums an die Länder delegiert, die wiederum eigene Verfahren erlassen.

Je nach Bundesland muss also etwas anderes in deiner Stellungnahme stehen, damit die Behörde zufrieden ist! Am besten informierst du dich vorher beim Standesamt deines Vertrauens. Es ist sicher nicht unklug, dafür das Standesamt des Geburtsorts zu wählen – den Antrag kannst du in den meisten Fällen auch online einreichen, sofern du mit Handysignatur oder Bürgerkarte ausgestattet bist.

Tipps:

Du kannst Zeit und Geld sparen, wenn du die Stellungnahmen für HRT und VÄ/PÄ kombinierst.
Dein/e Therapeutin wird dir sicher eine Anlaufstelle empfehlen können.
Informiere dich, was das Standesamt deines Vertrauens gerne in der Stellungnahme stehen hätte.

Schritt 2: Personenstandsänderung

Du hältst deine Stellungnahme druckfrisch in den Händen? Wunderbar! Du kannst nun entweder persönlich zum Standesamt gehen, oder den Antrag elektronisch einreichen. Im Idealfall hat dein Arzt die Stellungnahme mit der Handy-Signatur versehen, dann hast du auch online kein Problem. Der Antrag ist einfach ein formloses Schreiben, dem du die Stellungnahme beifügst. Vergiss nicht, in deine alte Geburtsurkunde zu schauen und die Nummer der Eintragung mit anzugeben. Der Standesbeamte wird es dir danken. Als ich alles eingereicht hatte, hat das übrigens nur noch vier Tage gedauert, bis es geändert war.

Gotcha: für diese Änderung erhält man keinen Bescheid. Es wird einfach im zentralen Personenstandsregister eingetragen, da der ursprüngliche Eintrag ja ein „Irrtum“ war.

Schritt 3: Namensänderung

Bist du nun offiziell dein Wunschgeschlecht, steht auch deinem Wunschnamen nichts mehr im Weg. Wende dich dafür einfach an die für dich zuständige Bezirkshauptmannschaft (BH). Da gibt es ein eigenes Büro für Namensänderungen, das dir weiterhilft. Vergiss nicht, die Amt-Grundausrüstung mitzunehmen, du brauchst:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Gültiges Ausweisdokument
  • alte Geburtsurkunde
  • aktueller Meldezettel

Den Antrag erhältst du direkt vor Ort.
Wichtig: du musst ihn vor den Augen des/der Beamt/in unterschreiben! Auch dieses Verfahren sollte recht zügig erledigt sein – meinen Fall hat dasselbe Büro betreut, was auch Wahlen macht, und da ich mit einer Wahl zusammengefallen bin, hat es etwas länger gedauert. Gestellt habe ich meinen Antrag am 25.11., beschieden wurde er am 13.12..

Wenn der Anruf kommt, geh am besten früh zur BH, denn du wirst die Zeit brauchen. Sobald du den Rechtsmittelverzicht unterschrieben hast und der Bescheid damit rechtskräftig ist, kannst du sofort einen neuen Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Führerschein und so weiter beantragen.

Glückwunsch, du hast es geschafft!

Und was ist eigentlich mit Doppelstaatsbürgerschaften?

Nun, da wird die Sache ziemlich kompliziert. Für Änderungen des Personenstands ist mal prinzipiell das Geburtsland zuständig, außer in gewissen Ausnahmen (z.B. ist das Verfahren in deinem Geburtsland nicht möglich, du hast keinerlei Bezug dorthin, …). Es ist allerdings ziemlich unmöglich da eine allgemeine Aussage zu treffen, da sich das von Land zu Land unterscheidet und auch wichtig ist, welche Länder beteiligt sind – denn jedes Land kocht sein eigenes Süppchen.

Für den Fall Deutschland und Österreich ist es prinzipiell kein Problem, die Personenstandsänderung mitzunehmen. Dafür muss man einfach mit der neuen Geburtsurkunde aufs nächste Standesamt laufen und die Situation darlegen. Im besten Fall bist du noch nicht einmal im Geburtenregister in Deutschland eingetragen – das vereinfacht die Sache natürlich (sofern du in Österreich geboren bist und dich nicht hast nachtragen lassen, bist du nicht eingetragen – ist auch nicht notwendig). Für die Namensänderung musst du dann einen Antrag beim zuständigen Landratsamt stellen.

Das kannst du, da du einen wichtigen Grund für die Vornamensänderung hast: der andere Staat hat deinen Namen geändert, und es soll angeglichen werden – außerdem hast du ja mittlerweile einen nicht dem Geschlecht zugehörigen Vornamen, und das geht ja gar nicht… Das Verfahren ist leider recht aufwändig – du brauchst einen Haufen Dokumente (der für dich zuständige Beamte gibt dir gerne eine Liste), unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Einkommensnachweis.

Heute habe ich meinen Antrag auf Namensänderung in Deutschland eingereicht. Die Dauer der Bearbeitung wurde auf 8 Wochen geschätzt. Sobald sich etwas tut, werde ich hier ein Update posten.

OT: Wer ist Veronika?

Zuallererst, ist sie Techie. Das meine ich gar nicht im schlechten auch wenn sie einem schon mal mit ihrem Gerede über SSL, PGP und anderen Krypto-Kram auf den Wecker gehen kann. Nein, das war natürlich nicht ganz so ernst gemeint. Sie ist eine herzensgute und hat mit dazu beigetragen, sowohl diesen Blog und das angehörige Forum auf HTTPS zu heben und auch auf einen eigenen Server – vor allem durch ihr Genörgel wie mistig das doch sei, dass wir unverschlüsselt sind. Danke dafür 🙂 (das Danke war jetzt tatsächlich ernst gemeint 😛 ).

Jetzt aber ihre vollständig ernst gemeinte Selbstbeschreibung:

Hi, ich bin die Veronika! In meiner Freizeit erinnere ich Leute daran, dass ihre Zunge in jeder Position im Mund unangenehm ist, Atmen nicht automatisch geht, Linux das bessere Betriebssystem ist und dass nunmal Butter unter die Nutella gehört.

Beitragsbild by Theresa.

Theresa
Hi, ich bin Theresa, 22 äääh 23 Jahre (jung?) und eine der Gründerinnen dieses Blogs. Der Grundgedanke besteht darin, so viele Informationen wie möglich gebündelt und verständlich für euch anzubieten. Wenn ihr also Wünsche oder Kritik habt zögert nicht, mir eine Nachricht zu schreiben. eMail: theresa(at)younganddifferent.de.

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