VÄ / PÄ

Auf diesen Seiten geben wir euch einige Informationen, wie die Vornamen- und Personenstandsänderung (VÄ / PÄ) abläuft, und was ihr danach alles unternehmen müsst. Fangen wir mal von vorne an.

Justitia 2015 Quelle: Thorben Wengert / Pixelio.de

Wie beantrage ich die VÄ / PÄ?

Die VÄ / PÄ könnt ihr formlos beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Wenn ihr nicht herausfinden könnt, welches Amtsgericht für euren Bezirk zuständig ist, reicht es auch den Antrag zu einem beliebigen Amtsgericht (per Einwurfeinschreiben, damit ihr den Eingang des Antrags belegen könnt) zu schicken. Es dauert halt nur länger, bis das richtige Amtsgericht dann tatsächlich den Antrag hat und sich meldet.

Was muss ich mitschicken?

Wie bereits gesagt, reicht im Prinzip ein formloser Antrag. Das Amtsgericht meldet sich dann bei euch und schickt euch eine detaillierte Liste, was ihr nachreichen müsst. Das dauert allerdings… Deshalb hier eine Liste, was ihr direkt mitschicken solltet:

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • transsexueller Lebenslauf
  • ggf. Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe – was ist das und wie bekomme ich die?

Verfahrenskostenhilfe wird bereit gestellt, wenn die Gerichtskosten aus eigenen Mitteln nicht zu finanzieren wären. Dafür müsst ihr allerdings nicht bettelarm sein – es lohnt sich auf jeden Fall sich durch den Antrag zu kämpfen, wenn auch nur die geringste Chance besteht, diese zu bekommen.

Sollte die Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, so gibt es zwei Optionen:

  • die Verfahrenskostenhilfe trägt die kompletten Gerichts- und Gutachterkosten
  • ihr müsst einen Teil oder die gesamte Verfahrenskostenhilfe in Raten zurückbezahlen

Ob ihr Verfahrenskostenhilfe bekommt oder nicht könnt ihr näherungsweise mit diesem Rechner bestimmen. Den Antrag bekommt ihr hier (es ist egal, wo ihr diesen Antrag herunterladet, sie sind für alle Bundesländer exakt gleich). Lasst euch bitte nicht vom Umfang des Antrags erschlagen. Er ist sehr umfangreich, aber die Zeit ist gut investiert, wenn auch nur die geringste Chance auf Kostenübernahme besteht!

Diesen Antrag fügt ihr dann inkl. der nötigen Nachweise (diese sind im Antragsformular genannt) dem Antrag zur VÄ / PÄ bei. Am besten reicht ihr auch noch ein kurzes Statement eures Psychologen ein, dass er die VÄ / PÄ befürwortet und deshalb eine hohe Erfolgsaussicht auf positiven Ausgang der VÄ / PÄ besteht – dies ist aber nicht zwingend erforderlich.

Alles ist beim Gericht – was passiert nun?

Das zuständige Amtsgericht wird die eingegangen Unterlagen prüfen. Nach ein paar Tagen bis Wochen (je nach Amtsgericht) erhaltet ihr dann eine Eingangsbestätigung, in der entweder steht „alle Unterlagen sind da, wir werden den Antrag bearbeiten“ oder „bitte reichen sie noch x, y, und z nach“, falls ihr etwas vergessen habt.

Das Finanzielle

Sobald die Unterlagen vollständig beim Gericht sind, geht es an die Verfahrenskostenhilfe, falls diese beantragt wurde. Hier erhaltet ihr nach ein paar Wochen bescheid, ob und in welchem Umfang diese bewilligt wurde. Falls keine Verfahrenskostenhilfe beantragt wurde oder diese nicht bewilligt wurde bekommt ihr nun eine Zahlungsaufforderung über i.d.R. 1000 bis 1500 Euro, die als „Prozesskostenvorschuss“ von euch zu entrichten sind. Das Verfahren geht dann erst weiter, nachdem ihr die Summe ans Gericht überwiesen habt! Es kann vorkommen, dass ihr zu viel bezahlt habt oder zu wenig – macht euch darum keine Sorgen, am Ende wird das Gericht eine Kostenaufstellung erstellen und euch ggf. zu viel bezahltes Geld zurückerstatten – oder im unliebsameren Fall eine Nachforderung stellen.

Die Gutachten

Ihr erhaltet nun nochmals ein Schreiben, in dem die Gutachter benannt sind (wenn ihr welche vorgeschlagen habt, werden diese i.d.R. auch vom Gericht akzeptiert. Tipp: Fragt euren Psychologen, ob dieser Tipps für euch hat welche Gutachter aus seinen Erfahrungen gut sind und fragt ihn auch, ob er selbst eines schreiben kann.). Die Gutachter werden vom Gericht benachrichtigt. Es schadet aus eigener Erfahrung allerdings nicht, nach 1-2 Wochen (da könnt ihr sicher sein, dass die Gutachter die entsprechende Beauftragung erhalten haben) bei diesen anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.

Nachdem ihr eure Gutachtentermine hattet (oft reicht ein etwas längerer Termin pro Gutachten, aber das ist von Gutachter zu Gutachter verschieden), werden diese ihre Gutachten schreiben und an das Amtsgericht schicken. Dieses wiederum schickt euch i.d.R. kurz nach Eingang eine Kopie der Gutachten zur Kenntnis. Sind alle Gutachten beim Amtsgericht bekommt ihr ein Schreiben, in dem euch der Anhörungstermin genannt wird.

Der Anhörungstermin

Aus eigener Erfahrung: Ich war so wahnsinnig nervös. Ich habe die Nacht vorher nicht geschlafen… ABER, das ist vollkommen unbegründet. Letzten Endes war die Anhörung ein 10-Minütiges Gespräch mit einem Amtsrichter – keine unangenehmen Fragen, eher Smalltalk und hin und wieder eine Frage nach dem aktuellen Befinden, nach den zukünftigen Plänen (im Hinblick auf  die geschlechtsangleichende Operation)… Ganz anders als erwartet. Deshalb: Macht euch bitte nicht zu viele Sorgen! Seid ihr selbst und alles wird gut (und ihr macht nichts falsch, wenn ihr euch dem Anlass entsprechend etwas „schicker“ kleidet – das soll jetzt heißen bitte nicht mit Trainingsanzug, Adiletten und Goldkette hinmarschieren…).

Ihr solltet auf jeden Fall einen Rechtsmittelverzicht (Widerspruchsrecht gegen das Urteil) bekunden, sonst müsst ihr in jedem Fall 4 Wochen warten bis das Urteil rechtskräftig ist. Wenn ihr Glück habt, ist auch direkt der Staatsanwalt anwesend (in meinem Fall leider nicht) und legt auch sofort Rechtsmittelverzicht ein – in diesem optimalen Fall marschiert ihr quasi mit rechtskräftigem Urteil aus der Anhörung. Sollte der Staatsanwalt nicht anwesend sein, bekommt ihr das rechtskräftige Urteil nach dessen Rechtsmittelverzicht bzw. nach Ablauf einer 4-Wochen-Frist, falls dieser keinen Rechtsmittelverzicht einlegt. Wundert euch aber nicht, ihr bekommt kurz nach dem Anhörungstermin eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses geschickt, diese ist allerdings noch nicht rechtskräftig (es fehlt der kleine Vermerk „Rechtskräftig seit tt.mm.jjjj“ auf der letzten Seite)!

Das rechtskräftige Urteil zur VÄ / PÄ ist da – was nun?

Erstmal Glückwunsch!

Nun müsst ihr euch daran machen, alle eure Dokumente zu ändern. Das ist ein sehr mühseliges Unterfangen. Um euch hier ein wenig zu helfen, könnt ihr hier eine Übersicht mit den wichtigsten Dokumenten/Unterlagen und wo ihr diese ändern könnt herunterladen. Behaltet aber im Hinterkopf, dass je nach euren Verhältnissen unter Umständen noch weitere Unterlagen geändert werden müssen!

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