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Operationskosten von der Steuer absetzen

Bei meiner eigenen Operation durfte ich alles selbst bezahlen, da die Operation nicht in Deutschland statt fand, und die (gesetzliche) Krankenkasse aus diesem Grund eine Kostenübernahme abgelehnt hat. Doch dies heißt noch lange nicht, dass ihr die kompletten kosten selbst tragen müsst! Ihr könnt euch einen Teil von der Steuer zurück holen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Operationskosten von der Steuer absetzen zu können?

Fast keine. Die einzige Bedingung ist, dass die Operation medizinisch notwendig war. Dies könnt ihr dem Finanzamt zum Beispiel mit einem Statement vom Psychologen oder einem anderen Arzt bescheinigen lassen. Das muss nicht lang sein und es müssen keine genauen Details angegeben werden! Es muss lediglich daraus hervor gehen, dass die operation aus Sicht des Arztes notwendig war.

Es gibt keine Einschränkung, wo die operation stattfinden muss und ob die Krankenkasse diese übernehmen würde oder nicht.

Wann muss ich die Operation in der Steuererklärung angeben?

Das ist eigentlich relativ einfach. Bei Steuererklärungen gilt immer der Grundsatz: Dann, wenn das Geld tatsächlich geflossen ist. Was das heißt, möchte ich euch an einem kurzen Beispiel verdeutlichen:

Sagen wir, eine Operation ist im April 2018 geplant und wurde im Februar 2017 „gebucht“.  Die Operationskosten belaufen sich auf 10.000€. Nach der Buchung ist innerhalb von 4 Wochen eine Anzahlung in höhe von 10% zu leisten, bis spätestens 2 Monate vor der Operation müssen die restlichen 90% beglichen werden.

Nehmen wir an:

Daraus folgt nun, dass die Anzahlung in der Steuererklärung für das Jahr 2017 geltend gemacht werden müssen, und die finale Zahlung in der Steuererklärung für das Jahr 2018. Da die Steuererklärungen immer rückwirkend abgegeben werden, müsst ihr das also Anfang 2018 bzw. Anfang 2019 angeben.

Wie muss ich das in der Steuererklärung angeben?

Das ganz gilt als „außergewöhnliche Belastung“. Das dafür vorgesehene Feld ist in der Steuererklärung auf dem Mantelbogen, Seite 3 ganz oben zu finden.

Quelle: https://www.formulare-bfinv.de, Mantelbogen EST 2016

Hier tragt ihr das Ganze in Zeile 67 unter „Andere außergewöhnliche Belastungen“ ein. in Feld 300 gehört der Betrag der Kosten für die Operation. Wichtig ist, es darf sich nur um die medizinischen Kosten handeln. Fahrten / Flüge / Unterbringung im Hotel etc. dürfen also nicht enthalten sein. Zeile 301 wäre relevant, falls die Krankenkasse oder eine andere Versicherung einen Teil der Kosten übernommen hätte. Die Summe der übernommenen Kosten müsste dann hier eingetragen werden. Nehmen wir an, es wären in unserem Beispiel von oben für die weitere Rechnung 0€.

Für die Einkommenssteuererklärung 2017 tragt ihr also nun als Art der Belastung die Art der Operation ein, in Zelle 300 die in 2017 geleistete Zahlung (1.000€) und in Zelle 301 0€, da von Versicherungen keine Beihilfen geleistet wurden.

Für die Einkommenssteuererklärung 2018 können wir die restliche Summer (9.000€) von der Steuer absetzen. Die Angaben für Art der Belastung und in Zelle 301 bleiben die gleichen und in Zelle 300 tragen wir nun die 9.000€ ein.

Wie viel bekomme ich tatsächlich erstattet?

Das hängt in erster Linie von eurem Einkommen ab. Nehmen wir an, ihr habt einen jährlichen Verdienst von 20.000€ brutto, keine Kinder und seid nicht verheiratet. Warum das eine Rolle spielt sehr ihr gleich.

Es gibt eine so genannte „zumutbare Belastung“. Diese richtet sich unter anderem nach eurem Familienstand (ledig, verheiratet) und nach der Anzahl der (leiblichen oder adoptierten) Kinder, die in eurem Haushalt leben. Wie hoch eure zumutbare Belastung ist, könnt ihr in der nachfolgenden Tabelle ablesen.

Einkünfte ohne Kinder mit Kindern
ledig verheiratet 1-2 Kinder 3+ Kinder
bis 15.340€ 5 % 4 % 2 % 1 %
15.301€ – 51.130€ 6 % 5 % 3 % 1 %
über 51.130€ 7 % 6 % 4 % 2 %

Für unser Beispiel bedeutet das:

mit 20.000€ Einkommen fallt ihr in die zweite Kategorie „15.301€ bis 51.130€“. Da ihr ledig seid (also nicht verheiratet) liegt eure zumutbare Belastung bei 1.000€.

Damit bedeutet das, dass ihr für das Jahr 2017 keine Steuerrückerstattung erwarten könnt, sofern keine anderen außergewöhnlichen Belastungen angegeben werden können (was alles als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann, findet ihr unter anderem in dieser Aufstellung von finanztipp.de).

Für das Jahr 2018 könnt ihr steuerlich 8.000€ geltend machen (9.000€ Operationskosten – 1.000€ zumutbare Belastung). Dieser Betrag mindert euer jährliches Einkommen. Euer zu versteuertes Einkommen liegt somit nun nicht mehr bei den Einkünften von 20.000€ sondern wird um die von der Steuer abzugsfähige Summe gemindert und beträgt noch 12.000€.

Um ungefähr zu errechnen, wie viel Geld ihr nun vom Finanzamt erstattet bekommt, könnt ihr einen Einkommenssteuerrechner nutzen.

Anhand der 20.000€ Einkommen lässt sich folgende Steuerlast ermitteln:

Lohnsteuer: 1.490€*
Solidaritätszuschlag: 81,95€*
*Annahme: ledig, keine Kinder, Steuerklasse 1, gesetzliche Krankenversicherung, keine Kirchensteuer

Die so ermittelte Steuer wird von euch (falls selbstständig) oder von euerem Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Führt man nun die selbe Berechnung nach Berücksichtigung der steuerlich abzugsfähigen Summe (also mit einem Einkommen von 12.000€ aus), so ergibt sich folgende Steuerlast:

Lohnsteuer: 21€
Solidaritätszuschlag: 0€

Das heißt, das Finanzamt wird euch voraussichtlich:
1.490€ – 21€ = 1.469€ Lohnsteuer und
81,95€ – 0€ = 81,95€ Solidaritätszuschlag zurück erstatten.

In Summe ergibt dies also für das Steuerjahr 2018 eine Rückerstattung von 1.550,95€!

Beitragsbild: Theresa

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